PATRIZIA Großes graphitfarben lackiertes Portemonnaie für Damen mit Ohrbügel
Marke
Garantie
Einzelheiten zum Produkt
Farbe
Schwarz
Außenmaterial
Lackiertes Echtleder
Oberfläche
Lackiert
Anzahl der Kartenfächer
17
Transparente Taschen
2
Münztasche
Doppelt
Verschluss
Schnappverschluss
Clipverschluss
Zusätzliche Information
Box im Lieferumfang enthalten
Äußere Abmessungen des Produkts
Breite
19 cm
Höhe
10 cm
Tiefe (kurze Seite)
3 cm
Lackierte PATRIZIA Damen-Geldbörse in Schwarz
Glänzendes und elegantes Damenportemonnaie PATRIZIA in klassischem Schwarz. Das glänzende, geräumige Portemonnaie aus hochwertigem Lackleder besticht nicht nur durch seinen schönen Glanz, sondern ist auch äußerst praktisch. Schattierte Muster verleihen ihm einen eleganten Touch, während zahlreiche Fächer und Taschen Platz für alle wichtigen Karten, Dokumente und Geld bieten.
Spezifikation
- Glänzendes, geräumiges Damenportemonnaie in Schwarz von PATRIZIA.
- Hergestellt aus hochwertigem, lackiertem und schön glänzendem Naturleder.
- Das Äußere des Portemonnaies besticht durch seine subtile Eleganz mit einem schattierten Fischgrätenmuster.
- Das Portemonnaie ist mit einem doppelten Druckverschluss für Karten und Dokumente ausgestattet.
- Es hat 17 Fächer für alle Arten von Zahlungs- und Treuekarten.
- 2 zusätzliche Klarsichttaschen für Dokumente und Fotos von geliebten Menschen.
- Zusätzliche Ablagefächer unter den Kartenfächern für weitere Visitenkarten und Karten.
- Das Portemonnaie ist mit einer großen, unterteilten Tasche ausgestattet, die mit einem Metallbügel befestigt ist. Kann Münzen und Banknoten tragen.
- Das Portemonnaie verfügt außerdem über RFID-Sicherheitsmerkmale, um die darin enthaltenen kontaktlosen Zahlungskarten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
- Wird in einer eleganten Markenbox geliefert, ideal zum Verschenken.
Abmessungen
- Breite: 19 cm
- Höhe: 10 cm
- Tiefe: 3 cm
Garantie für 2 Jahre
Im Falle von Mängeln an Produkten, die über unseren Online-Shop bestellt wurden, ist sergej.pl haben wir eine gesetzliche Mängelhaftung nach Art. 556 ff. des Gesetzes vom 23. April 1964. - Zivilgesetzbuch (Amtsblatt.U.2016.380 j.t. mit anschließender. zm.).
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