Tasche Street Rucksack für die Arbeit mit 15,6" Zoll Laptopfach
Tasche Street Rucksack für die Arbeit mit 15,6" Zoll Laptopfach
Marke
Garantie
Einzelheiten zum Produkt
Farbe
Schwarz
Außenmaterial
Cordura
Oberfläche
Matt
Größe
Passt A4-Format
Verschluss des Hauptfachs
Reißverschluss
Zusätzliche Information
Verstellbare Träger
Anzahl der Fächer
2
Platz für einen Laptop mit Diagonale
15,6"
Äußere Abmessungen des Produkts
Breite
32 cm
Höhe
44 cm
Tiefe (kurze Seite)
13 cm
Geräumiger und robuster Multifunktionsrucksack Bag Street
Robuster und eleganter, vielseitiger Rucksack, der sowohl auf Wanderungen als auch auf dem täglichen Weg zur Schule, Arbeit oder Universität erfolgreich eingesetzt werden kann. Hergestellt aus witterungsbeständigem Material, garantiert Langlebigkeit und Schutz des Inhalts. Der Rucksack ist mit zahlreichen Fächern und einem speziellen Fach für einen 13-15,6"-Laptop ausgestattet, was ihn nicht nur praktisch, sondern auch sicher für Ihre Ausrüstung macht.
Spezifikation
- Graphitfarbener, hochwertiger Rucksack der deutschen Marke Bag Street.
- Der Rucksack ist ideal als Wanderrucksack, kann aber auch als Rucksack für Arbeit, Schule oder Universität verwendet werden.
- Es ist aus strapazierfähigem Stoff mit einem eleganten und dezenten Muster gefertigt. Das robuste Material mit rutschiger Oberfläche sorgt zusätzlich dafür, dass Wasser abperlt, so dass der Rucksack auch einen erhöhten Widerstand gegen Staunässe aufweist.
- Außerdem hat sie viele praktische Reißverschlusstaschen, die für Ordnung sorgen.
- Oben ist ein Griff zum Tragen des Rucksacks in der Hand, gefüttert mit weichem und dickem Schwamm.
- An den Seiten befinden sich zwei Netztaschen für z.B. eine Wasserflasche.
- Im Hauptfach ein Fach für einen Laptop (13 - 15,6"), zusätzlich mit Schaumstoff gepolstert.
Abmessungen des Rucksacks
- Breite: 32 cm.
- Höhe: 44 cm.
- Tiefe: 13 cm.
Garantie für 2 Jahre
Im Falle von Mängeln an Produkten, die über unseren Online-Shop bestellt wurden, ist sergej.pl haben wir eine gesetzliche Mängelhaftung nach Art. 556 ff. des Gesetzes vom 23. April 1964. - Zivilgesetzbuch (Amtsblatt.U.2016.380 j.t. mit anschließender. zm.).
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